AGB

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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der calore GmbH

für Verträge mit KundInnen über PV-Anlagen, PV-Anlagen-Komponenten sowie Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien (Stand 01.03.2024)

1 Anwendungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträgen zwischen der calore GmbH und KundInnen Anwendung, die den Verkauf und die Lieferung („Kaufverträge“) oder sowohl den Verkauf und die Lieferung als auch die Montage („Werkverträge“) von PV-Anlagen, PV-Anlagen-Komponenten sowie Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien zum Gegenstand haben.

1.2 Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträgen und Werkverträgen gleichermaßen Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.

1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Verbraucher/Innen i.S.v. § 13 BGB und UnternehmerInnen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „KundInnen“) gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Verbraucher/Innen oder UnternehmerInnen genommen wird.

1.4 Verbraucher/Innen sind KundInnen, die mit ihrer PV-Anlage oder einer sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie erzeugen wollen, die überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs genutzt werden soll.

1.5 Die im Angebot der calore GmbH enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen („anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als die calore GmbH diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.7 Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2 Vertragsschluss

2.1 Das Ihnen von der calore GmbH unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

2.2 Ein Angebot unterbreiten Sie der calore GmbH, wenn Sie das Angebot unterzeichnet an die calore GmbH zurücksenden. Die calore GmbH wird das Angebot prüfen und Ihnen eine Bestätigung in Textform zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande.

2.3 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eine Einigung zwischen calore GmbH und Ihnen in Textform.

2.4 Soweit vereinbart wird, dass die calore GmbH den Antrag für den Netzanschluss der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt. Für den Netzantrag benötigt die calore GmbH Ihre Vollmacht.

3 Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen

3.1 Die Prüfung, ob das Gebäude oder ein sonstiges Bauwerk („bauliche Anlage“), worauf oder woran die PV-Anlage (oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien), montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien) erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.2 Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien) erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.3 Im Übrigen sind weitere, für den Betrieb der PV-Anlage (oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Energie) ggf. erforderliche Komponenten, die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang bezeichnet sind, nicht im Leistungsumfang enthalten.

4 Modellrechnungen

4.1 Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (z.B. aufgrund von Schwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern) von den Ergebnissen in Modellrechnungen abweichen kann.

4.2 Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über die Leistung der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der calore GmbH über die Beschaffenheit der PV-Anlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.

5 Mitwirkungspflichten KundInnen (nur für Werkverträge)

5.1 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der calore GmbH ausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien nebst dazugehöriger Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen.

5.2 Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder gestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch Haftung Ziffer 9.10).

5.3 Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

6 Termine

Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplante Liefer- bzw. Montagzeiträume; sie orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller. Die calore GmbH wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit Ihnen abstimmen.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei Kaufverträgen nach Lieferung und bei Werkverträgen nach Abnahme.

7.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der calore GmbH vorzunehmen.

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Die calore GmbH behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten und montierten Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. Umsatzsteuer) und der Ihnen gegenüber gelten gemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.

8.2 Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nicht berechtigt die PV-Anlage oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder deren einzelnen Komponenten zu verkaufen.

9 Haftung

9.1 Verbraucher/Innen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme, gegenüber der calore GmbH in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für die Fristwahrung genügt; andernfalls sind Schadensersatzansprüche der Verbraucher/Innen, die auf offensichtlichen Mängeln beruhen, ausgeschlossen.

9.2 Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der calore GmbH im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

9.3 Liefert die calore GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die calore GmbH von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.

9.5 Die calore GmbH haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei von der calore GmbH übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

9.6 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die calore GmbH der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie deshalb vertrauen dürfen.

9.7 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die calore GmbH insgesamt in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).

9.8 Die calore GmbH haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die PV-Anlage oder die sonstige Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien angebracht werden soll.

9.9 Die calore GmbH haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder sonstiger Materialien, die während der Ausführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der calore GmbH und Personen, derer sich die calore GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt Ihnen für solche Risiken entsprechende Versicherungen abzuschließen.

9.10 Die calore GmbH haftet nicht für Mängel, die aus der Verwendung der Ware durch Sie entgegen den Herstellervorgaben gemäß dem jeweiligen Leistungsdatenblatt resultieren.

10 Verjährung von Mängelrechten

10.1 Bei Verträgen mit Verbraucher/Innen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10.2 Bei Verträgen mit UnternehmerInnen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“). Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie deshalb vertrauen dürfen.

11 Herstellergarantien

Soweit den Komponenten der PV-Anlage oder der sonstigen Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Bei Verträgen mit Verbraucher/Innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher/In zur Zeit der Klageerhebung. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Mannheim.

12.2 Bei Verträgen mit UnternehmerInnen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der calore GmbH, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher/Innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der/die Verbraucher/In seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.